12.1. Eine Schadenersatzhaftung von BLC oder dessen Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden:
a) auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen und nachgewiesen werden kann, oder
b) durch eine schuldhafte Verletzung der vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde.
12.2. Die Fa. BLC haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle und Verletzungen.
12.3. Ansonsten ist eine Haftung von BLC auf Schadenersatz, gleich aus welchem Grunde, ausgeschlossen.
12.4. Die Fa. BLC übernimmt keine Haftung bei bestehenden gesundheitlichen Problemen der Teilnehmer:innen. Es wird den Teilnehmer:innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen empfohlen, die geplante Teilnahme an DanseVita oder dem Gesundheitswandern mit dem Arzt zu besprechen.
Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, die Kursleitung zu Beginn der Maßnahme über bestehende gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
12.5. Teilnehmer:innen wird empfohlen, keine Wertgegenstände in die Veranstaltungsräume mitzunehmen. Die Fa. BLC übernimmt keine Verantwortung für die Bewachung der Wertgegenstände.